Da gibt’s doch was im App Store!

Wieso der moderne Patient seine Krankenakte in der Hosentasche bei sich trägt.
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DoctorBox Beitrag

Das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DGV) hat das Gesundheitswesen in den Fokus gerückt. Doch wie profitiert der Patient davon? Im Laufe der Zeit sammeln sich Befunde, MRTs, Rezepte und Co., verteilt auf unterschiedlichste Praxen oder gesammelt in staubbehafteten Papierstapeln. Ein zentraler Ort, an dem sich die komplette Gesundheitshistorie befindet? Fehlanzeige. Es sei denn, der Patient speichert alles in einer digitalen Gesundheitsakte wie der „DoctorBox“.

 

Die digitale Gesundheitsakte – nur eine weitere App?

 

Eine digitale Gesundheitsakte lohnt sich vor allem für Sportler, ältere oder chronisch kranke Patienten, die im ständigen Austausch mit Ärzten stehen. „Bei einem Drittel der Behandlung fehlt ein wichtiges Dokument, zum Beispiel ein Befund oder ein MRT-Bild. Dieser Umstand erschwert es erheblich, eine fundierte Diagnose zu stellen“, bestätigt der niedergelassene Orthopäde und Unfallchirurg Dr. Oliver Miltner. Doppelte Untersuchungen können mit einer smarten Akte vermieden werden, der händische Austausch von Befunden zwischen Ärzten entfällt. Die Behandlung? Schneller und effizienter.

 

Was passiert mit den Daten?

 

Die Skepsis der Deutschen gegenüber Datenspeicherung ist seit jeher hoch. Gerade wenn es sich um sensible Gesundheitsdaten handelt, ist diese angebracht. Die Speicherung auf zertifizierten Servern in Deutschland sollte durch den Anbieter ebenso gegeben sein wie die Einhaltung der DSGVO. DoctorBox bietet zudem die Möglichkeit, die Daten ausschließlich lokal auf dem eigenen Smartphone zu speichern. Generell obliegt die Entscheidung, wann, mit wem und wie lange der Nutzer seine Daten teilen möchte, mit DoctorBox allein beim Patienten.

 

Digitale Gesundheitsakte vs. elektronische Patientenakte?

 

Ab 2021 sind Krankenkassen verpflichtet, ihren Kunden elektronische Patientenakten (ePA) anzubieten. Wieso also nicht diese Akten nutzen und stattdessen auf einen Drittanbieter zurückgreifen? Neben dem Leistungsumfang besteht der Unterschied im Schutz der Nutzerdaten. Erste Regelungen des DVG für die ePA sahen beim Nutzer keine Entscheidungsgewalt darüber vor, welche Ärzte welche Daten einsehen können. Für den Mediziner und DoctorBox-Gründer Oliver Miltner ein No-Go: „Gesundheitsdaten gehören einzig in die Hand des Patienten. Für jegliche weitere Nutzung durch den Arzt oder andere Leistungsbringer wie forschende Pharmaindustrie bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Anwenders.“

 

Daten können Leben retten

 

Ob im Haushalt, im Straßenverkehr oder in der Sporthalle – ein unachtsamer Moment kann fatale Folgen nach sich ziehen. Schnelle Hilfe ist bei Unfällen essenziell. Über den „Notfallsticker“, der an die DoctorBox gekoppelt ist, kann der Ersthelfer alle relevanten Gesundheitsdaten des Verunfallten – von A wie Allergie bis Z wie Zuckerkrankheit – digital abrufen. Kostenlos erhältlich ist der kleine Lebensretter online unter
www.notfallsticker.de sowie beim Arzt oder Apotheker.

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